EuGH - Urteil vom 02.10.1997
Rs C-144/96
Normen:
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 149, S. 2), in ihrerdurch die Verordnung (EWG) Nr. 2001/83 des Rates vom 2. Juni 1983 geänderten und aktualisierten Fassung (ABl. L 230, S. 6) Art. . 46 Art. 51 ;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1997, I-5349
Vorinstanzen:
Cour du travail Brüssel (Belgien) - Urteil vom 25.06.1996,

Soziale Sicherheit - Artikel 46 und 51 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71

EuGH, Urteil vom 02.10.1997 - Aktenzeichen Rs C-144/96

DRsp Nr. 2004/10465

Soziale Sicherheit - Artikel 46 und 51 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71

[Office national des pensions [ONP] gegen Maria Cirotti] Die Artikel 46 und 51 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die Verordnung (EWG) Nr. 2001/83 des Rates vom 2. Juni 1983 geänderten und aktualisierten Fassung sind dahin auszulegen, daß sie es ausschließen, daß der Teil einer Leistung bei Alter eines Arbeitnehmers, der nach den in einem Mitgliedstaat geltenden Rechtsvorschriften dem von diesem Arbeitnehmer getrennt lebenden Ehegatten gewährt wird, entsprechend den sich aus der allgemeinen Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Lage ergebenden Anpassungen einer Leistung bei Invalidität neu berechnet wird, die dieser Ehegatte nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats erhält.

Normenkette: