EuGH - Urteil vom 10.03.2011
Rs. C-516/09
Normen:
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 (ABl. L 28, S. 1) geänderten und aktualisierten und durch die Verordnung (EG) Nr. 1606/98 des Rates vom 29. Juni 1998 geänderten Fassung (ABl. L 209, S. 1) Art. 1 Buchst. a;
Fundstellen:
NJW 2011, 2191
NZA 2011, 503
NZS 2011, 539
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Oberster Gerichtshof (Österreich), vom 24.11.2009

Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer; Auslegung des Begriffs Arbeitnehmer; Verlängerung der Karenz im Anschluss an die Geburt eines Kindes; Tanja Borger gegen Tiroler Gebietskrankenkasse

EuGH, Urteil vom 10.03.2011 - Aktenzeichen Rs. C-516/09

DRsp Nr. 2011/4627

Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer; Auslegung des Begriffs 'Arbeitnehmer'; Verlängerung der Karenz im Anschluss an die Geburt eines Kindes; Tanja Borger gegen Tiroler Gebietskrankenkasse

Die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne von Art. 1 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 geänderten und aktualisierten und durch die Verordnung (EG) Nr. 1606/98 des Rates vom 29. Juni 1998 geänderten Fassung ist einer Person in der Situation der Klägerin des Ausgangsverfahrens während der sechsmonatigen Verlängerung der Karenz im Anschluss an die Geburt ihres Kindes zuzuerkennen, vorausgesetzt, diese Person ist in dieser Zeit auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines der in Art. 1 Buchst. a dieser Verordnung genannten allgemeinen oder besonderen Systeme der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert. Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob diese Voraussetzung in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit erfüllt ist.

Tenor: