1 Das Tribunal du travail Brüssel hat mit Urteil vom 19. März 1990, beim Gerichtshof eingegangen am 29. März 1990, gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag zwei Fragen nach der Auslegung von Artikel 51 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, (ABl. L 149, S. 2) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
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