EuGH - Urteil vom 28.04.1988
Rs 192/87
Normen:
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 69 Abs. 2, Abs. 4 ;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1988, 2411 (Vanhaeren)
BetrR 1989, 28
SGb 1989, 339
Vorinstanzen:
Arbeidsrechtbank Tongeren,

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Arbeitslosigkeit - Arbeitsloser, der sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt - Ausübung einer Beschäftigung - Wechsel des zuständigen Staates im Sinne des Artikels 69 der Verordnung Nr. 1408/71 - Nichtanwendbarkeit der Bestimmungen über den Leistungsanspruch im Falle der Rückkehr eines Arbeitsloses auf den Betroffenen

EuGH, Urteil vom 28.04.1988 - Aktenzeichen Rs 192/87

DRsp Nr. 2000/4412

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Arbeitslosigkeit - Arbeitsloser, der sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt - Ausübung einer Beschäftigung - Wechsel des zuständigen Staates im Sinne des Artikels 69 der Verordnung Nr. 1408/71 - Nichtanwendbarkeit der Bestimmungen über den Leistungsanspruch im Falle der Rückkehr eines Arbeitsloses auf den Betroffenen

(Marie-Jeanne Vanhaeren gegen Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening) Findet ein Arbeitsloser, nachdem er einen Mitgliedstaat verlassen hat, in dem ihm der Anspruch auf Arbeitslosengeld zuerkannt wurde, in einem anderen Mitgliedstaat eine Beschäftigung, ist dieser Staat derjenige, in dem zuletzt eine Beschäftigung ausgeübt worden ist, und wird daher der zuständige Staat im Sinne des Artikels 69 der Verordnung Nr. 1408/71. Daraus folgt, daß in dem ersten Mitgliedstaat die Absätze 2 und 4 des Artikels 69, die den Leistungsanspruch des Arbeitslosen betreffen, der in den zuständigen Staat zurückkehrt, nachdem er eine Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat gesucht hat, im Falle der Rückkehr des Betroffenen nicht mehr auf ihn anwendbar sind.

Normenkette:

Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 69 Abs. 2, Abs. 4 ;

Hinweise:

Vollständiges Aktenzeichen: Rs 192/87 - Marie-Jeanne Vanhaeren gegen Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening

Vorinstanz: Arbeidsrechtbank Tongeren,
Fundstellen
EuGH Slg. 1988, 2411 (Vanhaeren)
BetrR 1989, 28