Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Arbeitslosigkeit - Arbeitsloser, der sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt - Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs - Für Arbeitslose, die den belgischen Rechtsvorschriften unterstehen, geltende Sondervorschrift - Wiederaufleben des Leistungsanspruchs - Voraussetzungen - Unanwendbarkeit auf den Erwerb neuer Leistungsansprüche unter den durch die nationalen Rechtsvorschriften festgelegten Voraussetzungen;
EuGH, Urteil vom 13.06.1996 - Aktenzeichen Rs C-170/95
DRsp Nr. 2006/12758
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Arbeitslosigkeit - Arbeitsloser, der sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt - Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs - Für Arbeitslose, die den belgischen Rechtsvorschriften unterstehen, geltende Sondervorschrift - Wiederaufleben des Leistungsanspruchs - Voraussetzungen - Unanwendbarkeit auf den Erwerb neuer Leistungsansprüche unter den durch die nationalen Rechtsvorschriften festgelegten Voraussetzungen;
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