EuGH - Urteil vom 13.11.1990
Rs C-99/89
Normen:
BKGG § 10 ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 73 Abs. 1, Art. 99 ; Beitrittsakte (Vertrag über den Beitritt von Spanien und Portugal zur Europäischen Gemeinschaft) Art. 60;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1990, I-4097 (Yanez-Campoy)
EuZW 1991, 56
InfAuslR 1991, 68
NJW 1991, 631
ZfRV 1991, 456
Vorinstanzen:
SG Frankfurt/M., vom 13.03.1989

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienleistungen - Arbeitnehmer, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt - Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen - Nach Artikel 60 der Akte über den Beitritt Spaniens bis zum Inkrafttreten der für alle Mitgliedstaaten einheitlichen Lösung gemäß Artikel 99 der Verordnung Nr. 1408/71 eingeführte Übergangsregelung - Analoge Anwendung des Artikels 73 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1408/71 - Vom Gerichtshof festgestellte Ungültigkeit des Artikels 73 Absatz 2 - Wirkungen - Allgemeine Anwendbarkeit des in Artikel 73 Absatz 1 festgelegten Systems, die das Inkrafttreten der einheitlichen Lösung bewirkt - Zeitpunkt der Anwendung des in Artikel 73 Absatz 1 vorgesehenen Systems auf spanische Arbeitnehmer

EuGH, Urteil vom 13.11.1990 - Aktenzeichen Rs C-99/89

DRsp Nr. 2000/4470

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienleistungen - Arbeitnehmer, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt - Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen - Nach Artikel 60 der Akte über den Beitritt Spaniens bis zum Inkrafttreten der für alle Mitgliedstaaten einheitlichen Lösung gemäß Artikel 99 der Verordnung Nr. 1408/71 eingeführte Übergangsregelung - Analoge Anwendung des Artikels 73 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1408/71 - Vom Gerichtshof festgestellte Ungültigkeit des Artikels 73 Absatz 2 - Wirkungen - Allgemeine Anwendbarkeit des in Artikel 73 Absatz 1 festgelegten Systems, die das Inkrafttreten der einheitlichen Lösung bewirkt - Zeitpunkt der Anwendung des in Artikel 73 Absatz 1 vorgesehenen Systems auf spanische Arbeitnehmer

(Francisco Yanez-Campoy gegen Bundesanstalt für Arbeit)