Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gleichbehandlung - Nationale Vorschrift, die das Zusammentreffen einer Altersrente mit einer Unfallrente einschränkt - Anwendungsmodalitäten, die eine Benachteiligung der Arbeitnehmer bewirken, die ihre Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten ausgeuebt haben - Unzulässigkeit - Keine Rechtfertigung mit praktischen Schwierigkeiten;
EuGH, Urteil vom 07.03.1991 - Aktenzeichen Rs C-10/90
DRsp Nr. 2006/13515
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gleichbehandlung - Nationale Vorschrift, die das Zusammentreffen einer Altersrente mit einer Unfallrente einschränkt - Anwendungsmodalitäten, die eine Benachteiligung der Arbeitnehmer bewirken, die ihre Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten ausgeuebt haben - Unzulässigkeit - Keine Rechtfertigung mit praktischen Schwierigkeiten;
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