EuGH - Urteil vom 16.12.1993
Rs C-28/92
Normen:
EWG-Vertrag Art. 177 ; VO 1408/71 Art. 9 ; VO 1408/71 Art. 10 Abs. 2 ; VO 1408/71 Art. 13 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZS 1994, 124
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
SozR-3 6050 Art. 3 Nr. 5

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gleichbehandlung - Nationale Vorschrift, die die Erstattung der von einem Arbeitnehmer entrichteten Pflichtversicherungsbeiträge im Falle der Aufnahme in das Sondersystem des öffentlichen Dienstes vorsieht - Ablehnung der Erstattung an einen Arbeitnehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat Beamter geworden ist - Zulässigkeit;

EuGH, Urteil vom 16.12.1993 - Aktenzeichen Rs C-28/92

DRsp Nr. 2006/13050

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gleichbehandlung - Nationale Vorschrift, die die Erstattung der von einem Arbeitnehmer entrichteten Pflichtversicherungsbeiträge im Falle der Aufnahme in das Sondersystem des öffentlichen Dienstes vorsieht - Ablehnung der Erstattung an einen Arbeitnehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat Beamter geworden ist - Zulässigkeit;

»Die Artikel 3, 9, 10 Absatz 2 und 13 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung Nr. 1408/71 stehen Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats nicht entgegen, die die Erstattung der von einem Arbeitnehmer entrichteten Pflichtversicherungsbeiträge vorsehen, wenn er in diesem Staat einem besonderen Versorgungssystem für Beamte angehört, dies aber ausschließen, wenn der Arbeitnehmer in den öffentlichen Dienst eines anderen Mitgliedstaats eintritt.