EuGH - Urteil vom 17.12.1998
Rs C-244/97
Normen:
Verordnung Nr. 1408/71/EWG Art. 45 ; Verordnung Nr. 1408/71/EWG Art. 49 ;
Fundstellen:
NZS 1999, 250
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Alters- und Todesfallversicherung - Berechnung der Leistungen - Arbeitnehmer, der nicht gleichzeitig die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung nach allen Rechtsvorschriften erfuellt, die für ihn galten - Berücksichtigung der nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats zurückgelegten Versicherungszeiten durch die nationalen Rechtsvorschriften, deren Voraussetzungen erfuellt sind, zum Zweck der Gewährung einer höheren Leistung;

EuGH, Urteil vom 17.12.1998 - Aktenzeichen Rs C-244/97

DRsp Nr. 2006/12422

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Alters- und Todesfallversicherung - Berechnung der Leistungen - Arbeitnehmer, der nicht gleichzeitig die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung nach allen Rechtsvorschriften erfuellt, die für ihn galten - Berücksichtigung der nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats zurückgelegten Versicherungszeiten durch die nationalen Rechtsvorschriften, deren Voraussetzungen erfuellt sind, zum Zweck der Gewährung einer höheren Leistung;