Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 12 Abs. 2, Art. 46a ; Verordnung (EWG) Nr. 2001/83; Verordnung (EWG) Nr. 1248/92;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1998, I-583 (Cordelle)
EuroAS 1998, 118
NZS 1998, 434
RIW 1998, 272
Vorinstanzen:
Tribunal du travail Charleroi,
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Leistungen - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Unanwendbarkeit auf Empfänger von gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 festgestellten Leistungen gleicher Art - Leistungen gleicher Art - Kriterien - Hinterbliebenenrente und persönliche Altersrente - Leistungen anderer Art
EuGH, Urteil vom 12.02.1998 - Aktenzeichen Rs C-366/96
DRsp Nr. 2000/4603
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Leistungen - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Unanwendbarkeit auf Empfänger von gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 festgestellten Leistungen gleicher Art - Leistungen gleicher Art - Kriterien - Hinterbliebenenrente und persönliche Altersrente - Leistungen anderer Art
(Louisette Cordelle gegen Office national des pensions [ONP])Leistungen der sozialen Sicherheit sind als Leistungen gleicher Art im Sinne von Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1408/71 in der Fassung der Verordnung Nr. 2001/83 zu betrachten, wenn ihr Gegenstand und ihr Zweck sowie ihre Berechnungsgrundlage und die Voraussetzungen für ihre Gewährung identisch sind. Leistungen, die aufgrund von Versicherungszeiten verschiedener Personen berechnet werden, sind nicht als Leistungen gleicher Art anzusehen.
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