ArbG Frankfurt/Main, vom 09.08.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 5208/93
Sozialplan: Wegfall der Geschäftsgrundlage
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.10.1995 - Aktenzeichen 11 Sa 309/95
DRsp Nr. 2001/14991
Sozialplan: Wegfall der Geschäftsgrundlage
1. Wirtschaftliche Gründe wie ein Personalabbau oder ein Umsatzeinbruch führen grundsätzlich nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Sozialplanes.2. Sie berechtigen die Betriebsparteien nicht, diesen zum Nachteil bereits ausgeschiedener Arbeitnehmer zu ändern.