EuGH - Urteil vom 30.09.2004
Rs C-319/03
Normen:
Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf dieArbeitsbedingungen (ABl. L 39, S. 40) Art. 2 Abs. 4 Art. 3 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
Tribunal administratif Paris (Frankreich) - Entscheidung vom 03.07.2003,

Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Artikel 141 Absatz 4 EG - Richtlinie 76/207/EWG - Voraussetzungen für den Zugang zu einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst - Bestimmungen, die die Befreiung von der Altersgrenze für den Zugang zu einer solchen Beschäftigung nicht wiederverheirateten Witwen vorbehalten

EuGH, Urteil vom 30.09.2004 - Aktenzeichen Rs C-319/03

DRsp Nr. 2005/10349

Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Artikel 141 Absatz 4 EG - Richtlinie 76/207/EWG - Voraussetzungen für den Zugang zu einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst - Bestimmungen, die die Befreiung von der Altersgrenze für den Zugang zu einer solchen Beschäftigung nicht wiederverheirateten Witwen vorbehalten

[Serge Briheche gegen Ministre de l'Intérieur, Ministre de l'Éducation nationale und Ministre de la Justice] Die Artikel 3 Absatz 1 und 2 Absatz 4 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, die die Befreiung von der Altersgrenze für den Zugang zu einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst nicht wiederverheirateten Witwen vorbehält, die darauf angewiesen sind zu arbeiten, und nicht wiederverheiratete Witwer, die sich in der gleichen Situation befinden, davon ausschließt.

Normenkette: