EuGH - Urteil vom 21.11.1990
Rs C-373/89
Normen:
Richtlinie 7/79/EWG Art. 4 Abs. 1;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1990, I-4243 (Integrity)
ZfRV 1991, 457
Vorinstanzen:
Tribunal du travail, Nivelles,

Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Nationale Rechtsvorschriften, wonach verheiratete Männer und Witwer von der zugunsten verheirateter Frauen, Witwen und Studenten vorgesehenen Sozialversicherungsbeitragsbefreiung ausgeschlossen sind - Unzulässigkeit

EuGH, Urteil vom 21.11.1990 - Aktenzeichen Rs C-373/89

DRsp Nr. 2000/4474

Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Nationale Rechtsvorschriften, wonach verheiratete Männer und Witwer von der zugunsten verheirateter Frauen, Witwen und Studenten vorgesehenen Sozialversicherungsbeitragsbefreiung ausgeschlossen sind - Unzulässigkeit

(Caisse d'assurances sociales pour travailleurs independants "Integrity" gegen Nadine Rouvroy) Artikel 4 Abs. 1 der Richtlinie 7/79/EWG vom 19.12.1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit ist dahin auszulegen, daß er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, die nur verheirateten Frauen, Witwen und Studenten die Möglichkeit einer Gleichstellung mit Personen einräumen, die von der Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind, ohne die selbe Beitragsbefreiung verheirateten Männern oder Witwern zu eröffnen, die im übrigen die gleichen Voraussetzungen erfüllen.

Normenkette:

Richtlinie 7/79/EWG Art. 4 Abs. 1;

Gründe:

01 - 06 Prozeßgeschichte / Sachverhalt

07 - 07 Vorlagefrage

08 - 15 Entscheidungsgründe

16 - 16 Kosten