Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Arbeitsplatzteilungsregelung (Job-sharing) im öffentlichen Dienst - Aufstieg, der sich nach dem Kriterium der tatsächlichen Arbeitszeit richtet - Rückstufung auf der Gehaltsskala für Beschäftigte auf Teilarbeitsplätzen, die einen Vollarbeitsplatz erhalten oder wiedererhalten - Bestand an Arbeitnehmern auf Teilarbeitsplätzen, der sich in erster Linie aus Frauen zusammensetzt - Unzulässigkeit mangels objektiver Rechtfertigung
EuGH, Urteil vom 17.06.1998 - Aktenzeichen Rs C-243/95
DRsp Nr. 2000/4579
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Arbeitsplatzteilungsregelung ("Job-sharing") im öffentlichen Dienst - Aufstieg, der sich nach dem Kriterium der tatsächlichen Arbeitszeit richtet - Rückstufung auf der Gehaltsskala für Beschäftigte auf Teilarbeitsplätzen, die einen Vollarbeitsplatz erhalten oder wiedererhalten - Bestand an Arbeitnehmern auf Teilarbeitsplätzen, der sich in erster Linie aus Frauen zusammensetzt - Unzulässigkeit mangels objektiver Rechtfertigung
(Kathleen Hill und Ann Stapelton gegen The Revenue Commissioners und Department of Finance)
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