EuGH - Urteil vom 17.06.1998
Rs C-243/95
Normen:
EG-Vertrag Art. 119; Richtlinie 75/117/EWG;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1998, I-3739 (Hill und Stapelton)
Vorinstanzen:
Labour Court,

Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Arbeitsplatzteilungsregelung (Job-sharing) im öffentlichen Dienst - Aufstieg, der sich nach dem Kriterium der tatsächlichen Arbeitszeit richtet - Rückstufung auf der Gehaltsskala für Beschäftigte auf Teilarbeitsplätzen, die einen Vollarbeitsplatz erhalten oder wiedererhalten - Bestand an Arbeitnehmern auf Teilarbeitsplätzen, der sich in erster Linie aus Frauen zusammensetzt - Unzulässigkeit mangels objektiver Rechtfertigung

EuGH, Urteil vom 17.06.1998 - Aktenzeichen Rs C-243/95

DRsp Nr. 2000/4579

Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Arbeitsplatzteilungsregelung ("Job-sharing") im öffentlichen Dienst - Aufstieg, der sich nach dem Kriterium der tatsächlichen Arbeitszeit richtet - Rückstufung auf der Gehaltsskala für Beschäftigte auf Teilarbeitsplätzen, die einen Vollarbeitsplatz erhalten oder wiedererhalten - Bestand an Arbeitnehmern auf Teilarbeitsplätzen, der sich in erster Linie aus Frauen zusammensetzt - Unzulässigkeit mangels objektiver Rechtfertigung

(Kathleen Hill und Ann Stapelton gegen The Revenue Commissioners und Department of Finance)