EuGH - Urteil vom 08.11.1990
Rs C-179/88
Normen:
EWG-Vertrag Art. 119 ; Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1;
Fundstellen:
AP Nr. 24 zu Art. 119 EWG-Vertrag
EuGH Slg. 1990, I-3979 (Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund)
EuZW 1991, 91
NJW 1991, 629
NZA 1991, 173
Vorinstanzen:
Højesteret,

Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Entlassung einer Arbeitnehmerin aufgrund von Fehlzeiten infolge einer durch Schwangerschaft oder Entbindung verursachten Krankheit - Zulässigkeit

EuGH, Urteil vom 08.11.1990 - Aktenzeichen Rs C-179/88

DRsp Nr. 2000/4469

Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Entlassung einer Arbeitnehmerin aufgrund von Fehlzeiten infolge einer durch Schwangerschaft oder Entbindung verursachten Krankheit - Zulässigkeit

(Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark gegen Dansk Arbejdsgiverforening) Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen steht vorbehaltlich der aufgrund von Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie erlassenen Vorschriften des nationalen Rechts zum Schutz der Frau, insbesondere bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Entlassungen aufgrund von Fehlzeiten infolge einer durch Schwangerschaft oder Entbindung verursachten Krankheit nicht entgegen.

Normenkette:

EWG-Vertrag Art. 119 ; Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1;

Gründe:

01 - 03 Prozeßgeschichte / Sachverhalt

04 - 04 Vorlagefrage

07 - 19 Zur ersten Frage

20 - 20 Zur zweiten Frage

21 - 21 Kosten