EuGH - Urteil vom 12.12.2002
Rs C-442/00
Normen:
Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (ABl. L 283, S. 23) Art. 1 ;
Fundstellen:
NZA 2003, 211
NZI 2003, 110
Vorinstanzen:
Tribunal Superior de Justicia de Castilla-La Mancha (Spanien) - Beschluss vom 27.10.2000,

Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987/EWG - Geltungsbereich - Begriff .Ansprüche - Begriff Arbeitsentgelt - Salarios de tramitación - Durch die Garantieeinrichtung sichergestellte Zahlung - Zahlung, die vom Erlass einer gerichtlichen Entscheidung abhängig ist

EuGH, Urteil vom 12.12.2002 - Aktenzeichen Rs C-442/00

DRsp Nr. 2004/8160

Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987/EWG - Geltungsbereich - Begriff .Ansprüche - Begriff Arbeitsentgelt - Salarios de tramitación - Durch die Garantieeinrichtung sichergestellte Zahlung - Zahlung, die vom Erlass einer gerichtlichen Entscheidung abhängig ist

[Angel Rodríguez Caballero gegen Fondo de Garantía Salarial [Fogasa]] 1. Ansprüche auf salarios de tramitación sind unabhängig davon als Ansprüche von Arbeitnehmern aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen, die das Arbeitsentgelt betreffen, im Sinne der Artikel 1 Absatz 1 und 3 der Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zu betrachten, in welchem Verfahren sie festgestellt worden sind, wenn solche Ansprüche nach der maßgeblichen nationalen Regelung die Haftung der Garantieeinrichtung dann auslösen, wenn sie durch eine gerichtliche Entscheidung festgestellt sind, und wenn eine andere Behandlung solcher Ansprüche dann, wenn sie in einem Güteverfahren festgestellt wurden, nicht objektiv gerechtfertigt ist.