EuGH - Urteil vom 17.09.1997
Rs C-117/96
Normen:
Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (ABl. L 283, S. 23) Art. 2 Abs. 1 Art. 3 ;
Fundstellen:
ARST 1998, 43
EuGH Slg. 1997, I-5017
EuZW 1997, 691
KTS 1998, 203
NZA 1997, 1155
SGb 1998, 163
ZfSH/SGB 1998, 53
Vorinstanzen:
Ostre Landsret (Dänemark )- Beschluss vom 27.03.96,

Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987/EWG - Arbeitnehmer, der in einem anderen Staat als dem des Sitzes des Arbeitgebers wohnt und seine Arbeitnehmertätigkeit ausübt - Garantieeinrichtung

EuGH, Urteil vom 17.09.1997 - Aktenzeichen Rs C-117/96

DRsp Nr. 2004/10484

Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987/EWG - Arbeitnehmer, der in einem anderen Staat als dem des Sitzes des Arbeitgebers wohnt und seine Arbeitnehmertätigkeit ausübt - Garantieeinrichtung

[Danmarks Aktive Handelsrejsende, handelnd für Carina Mosbæk, gegen Lonmodtagernes Garantifond] Ist der Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niedergelassen, in dem der Arbeitnehmer wohnt und seine Arbeitnehmertätigkeit ausgeübt hat, so ist die nach Art 3 EWGRL 987/80 des Rates vom 20.10.1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers für die Befriedigung der Ansprüche dieses Arbeitnehmers im Fall der Zahlungsunfähigkeit seines Arbeitgebers zuständige Garantieeinrichtung die Einrichtung des Staates, in dem gemäß Art 2 Abs. 1 der Richtlinie entweder die Eröffnung des Verfahrens zur gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung beschlossen oder die Stillegung des Unternehmens oder des Betriebes des Arbeitgebers festgestellt worden ist.

Normenkette:

Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (ABl. L 283, S. 23) Art. 2 Abs. 1 Art. 3 ;

Gründe: