Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Sozialpolitik: Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gesetzliches System der Rentenversicherung - Richtlinie 79/7/EWG - Flugbegleiterinnen - Gewährung einer Rente, die gleich hoch ist wie die der Flugbegleiter - Einmalzahlung von Berichtigungsbeiträgen - Zahlung von Zinsen - Grundsatz der Effektivität -Verpflichtungen eines Mitgliedstaats, die sich aus einem Vorabentscheidungsurteil ergeben
EuGH, Urteil vom 21.06.2007 - Aktenzeichen Rs C-231/06
DRsp Nr. 2008/6046
Sozialpolitik: Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gesetzliches System der Rentenversicherung - Richtlinie 79/7/EWG - Flugbegleiterinnen - Gewährung einer Rente, die gleich hoch ist wie die der Flugbegleiter - Einmalzahlung von Berichtigungsbeiträgen - Zahlung von Zinsen - Grundsatz der Effektivität -Verpflichtungen eines Mitgliedstaats, die sich aus einem Vorabentscheidungsurteil ergeben
»1. Die Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit schließt, wenn ein Mitgliedstaat eine Regelung erlässt, mit der ursprünglich diskriminierten Personen eines bestimmten Geschlechts die Möglichkeit gegeben werden soll, für die gesamte Rentenbezugsdauer in den Genuss des für die Personen des anderen Geschlechts geltenden Rentensystems zu kommen,- es nicht aus, dass dieser Mitgliedstaat den Anschluss an dieses System davon abhängig macht, dass Berichtigungsbeiträge, die in der Differenz zwischen den von den ursprünglich diskriminierten Personen in der Zeit der Diskriminierung entrichteten Beiträgen und den von der anderen Personengruppe im selben Zeitraum entrichteten höheren Beiträgen bestehen, zuzüglich Zinsen zum Ausgleich der Geldentwertung gezahlt werden;
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