Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 15. März 2019 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid, mit dem die Beklagte im Rahmen einer Betriebsprüfung Sozialversicherungsbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung für eine mitarbeitende Gesellschafterin für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2015 erhoben hat.
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