Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 23. März 2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Im Streit steht der versicherungsrechtliche Status des Beigeladenen zu 1. (nachfolgend nur noch: "der Beigeladene") in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung in seiner Tätigkeit als Dozent im Rahmen der Ausbildung von Altenpflegerinnen/Altenpflegern für den Kläger in der Zeit vom 6. November 2013 bis 8. Oktober 2014.
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