LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 07.12.2020
L 9 BA 54/18
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 23.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 166 KR 2232/16

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Dozent im Rahmen der Ausbildung von AltenpflegerinnenBegrenztes Weisungsrecht

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.12.2020 - Aktenzeichen L 9 BA 54/18

DRsp Nr. 2021/1396

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Dozent im Rahmen der Ausbildung von Altenpflegerinnen Begrenztes Weisungsrecht

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 23. März 2018 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1;

Gründe:

I.

Im Streit steht der versicherungsrechtliche Status des Beigeladenen zu 1. (nachfolgend nur noch: "der Beigeladene") in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung in seiner Tätigkeit als Dozent im Rahmen der Ausbildung von Altenpflegerinnen/Altenpflegern für den Kläger in der Zeit vom 6. November 2013 bis 8. Oktober 2014.