Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 15. März 2022 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten darüber, ob der Kläger in der Zeit vom 28.8.2015 bis zum 24.3.2016 als Beschäftigter oder wegen eines Anspruchs auf Krankengeld bei der beklagten Krankenkasse pflichtversichert war.
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