LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 30.11.2020
L 9 BA 74/18
Normen:
SGB IV § 7;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 29.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 198 KR 1339/16

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Gesellschafter-GeschäftsführerUnterschiedliche Bewertung von Stimmrechtsvereinbarungen

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.11.2020 - Aktenzeichen L 9 BA 74/18

DRsp Nr. 2021/135

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer Unterschiedliche Bewertung von Stimmrechtsvereinbarungen

Die unterschiedliche Bewertung von Stimmrechtsvereinbarungen im Gesellschaftsrecht und im Sozialversicherungsrecht rechtfertigt sich durch die verschiedenen Sachstrukturen der jeweiligen Rechtsbereiche.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 29. Mai 2018 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7;

Gründe:

I.

Der Kläger wendet sich gegen die Feststellung von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung in seiner für die Beigeladene zu 1) ausgeübten Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer in der Zeit vom 1. Februar 2012 bis zum 3. Oktober 2016.