Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. Juli 2020 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Der Kläger begehrt die Feststellung, dass er aufgrund des Befreiungsbescheides der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, der Rechtsvorgängerin der Beklagten (nachfolgend einheitlich: Beklagte), vom 21.9.1999 für seine ab dem 1.4.2008 ausgeübte Tätigkeit als Leiter Recht & Personal und Chefsyndikus der M (Beigeladene) sowie für seine "zukünftigen berufsspezifischen Tätigkeiten bei der Beigeladenen und anderen Arbeitgebern" von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|