Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 14. Februar 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
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