LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.03.2020
L 9 KR 132/16
Normen:
SGB IV § 7;
Fundstellen:
DStR 2020, 2738
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 23.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 122 KR 304/15

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als PflegekraftAllgemeine Maßstäbe für die Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger TätigkeitEingeschränktes Weisungsrecht bei Hochqualifizierten oder SpezialistenVon Eigenverantwortlichkeit geprägte Tätigkeiten

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.03.2020 - Aktenzeichen L 9 KR 132/16

DRsp Nr. 2020/7107

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Pflegekraft Allgemeine Maßstäbe für die Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Eingeschränktes Weisungsrecht bei Hochqualifizierten oder Spezialisten Von Eigenverantwortlichkeit geprägte Tätigkeiten

1. Das Weisungsrecht eines Betriebes kann insbesondere bei Hochqualifizierten oder Spezialisten eingeschränkt sein. 2. Die Tätigkeit kann in solchen Fällen fremdbestimmt sein, wenn sie ihr Gepräge von der Ordnung des Betriebes erhält, in deren Dienst die Arbeit verrichtet wird. 3. Dies gilt auch für ausgebildete Fachkräfte in verantwortungsvollen und von Eigenverantwortlichkeit geprägten Tätigkeiten wie der Krankenpflege.