Die Beschwerde der Klägerinnen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 3. April 2019 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|