LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.11.2020
L 9 KR 399/17
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 03.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 143 KR 1802/12

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Stadtführer im Ausland

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2020 - Aktenzeichen L 9 KR 399/17

DRsp Nr. 2021/127

Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Stadtführer im Ausland

Die Tätigkeit einer Stadtführerin für ein Stadtführungen anbietendes Unternehmen stellt bei Eingliederung in den Betrieb und Weisungsunterworfenheit in wesentlichen Belangen eine abhängige Beschäftigung dar.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 3. Mai 2017 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um den sozialversicherungsrechtlichen Status der Beigeladenen zu 1. in ihrer Tätigkeit als Stadtführerin für die Klägerin im Zeitraum 13. Januar 2009 bis 31. Oktober 2010.