Sozialversicherungspflicht bei der Betriebshelfertätigkeit eines selbständigen Landwirts
SG Hannover, Urteil vom 08.07.2008 - Aktenzeichen S 14 RJ 222/05
DRsp Nr. 2008/20654
Sozialversicherungspflicht bei der Betriebshelfertätigkeit eines selbständigen Landwirts
Die Betriebshelfertätigkeit eines selbständigen Landwirts stellt keine der Sozialversicherungspflicht unterliegende abhängige Beschäftigung iS von § 7 Abs. 1SGB IV dar. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]