Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 29. September 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Verfahrens im Berufungsverfahren mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 58.510,28 € festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten ist nach einer Betriebsprüfung streitig, ob die Klägerin verpflichtet ist, im Hinblick auf die Beschäftigungen des Beigeladenen zu 1 in der Zeit vom 01.01.2007 bis 30.06.2011 Gesamtsozialversicherungsbeiträge und Umlagen in Höhe von insgesamt 58.510,28 Euro nachzubezahlen.
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