Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 23.3.2017 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten in beiden Rechtszügen zu 11/12, die Beklagte zu 1/12, jeweils mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird in beiden Rechtszügen endgültig auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|