Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 26. September 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin wird unter teilweiser Aufhebung des Urteils des Sozialgerichts Darmstadt vom 26. September 2018 zur Tragung der Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen verurteilt. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beigeladene zu 1 als Logopädin bei der Klägerin sozialversicherungspflichtig tätig gewesen ist.
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