SG Marburg, vom 25.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KR 416/01
Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers
LSG Hessen, Urteil vom 23.11.2006 - Aktenzeichen L 1 KR 763/03
DRsp Nr. 2007/20177
Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers
Auch ein nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligter Gesellschafter einer GmbH kann unter besonderen tatsächlichen Umständen als selbstständig anzusehen sein. Das können ein beherrschender Einfluss auf die GmbH aufgrund besonderen Fachwissens oder besonderer Verantwortung und die dadurch bedingte tatsächliche Unabhängigkeit von Weisungen der Gesellschafter im Einzelfall sein, wobei ein solcher Einfluss auch bei Geschäftsführern vorliegen kann, die mit den Gesellschaftern nicht familiär verbunden sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]