A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur Rentenversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit nach der im Auszahlungsmonat jeweils maßgeblichen anteiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze zu erheben.
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