SG Braunschweig - Urteil vom 22.09.2008
S 6 KR 477/06
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 ; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 1 ;

Sozialversicherungspflicht während eines betrieblich geförderten Hochschulstudiums

SG Braunschweig, Urteil vom 22.09.2008 - Aktenzeichen S 6 KR 477/06

DRsp Nr. 2008/20619

Sozialversicherungspflicht während eines betrieblich geförderten Hochschulstudiums

Ist das Arbeitsverhältnis tatsächlich gelöst, entspricht die Studienförderung der Höhe und der Konditionen nach einem freien Stipendium und sind die ehemaligen Arbeitnehmer während der Dauer des Studiums ordentliche Studenten, so besteht für die Dauer eines betrieblich geförderten Hochschulstudiums kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 ; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 1 ;