LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.08.2003
L 13 AL 2663/02
Normen:
SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 7 AL 845/02 - 15.07.2002,

Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe wegen arbeitsvertragswidrigem Verhalten

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.08.2003 - Aktenzeichen L 13 AL 2663/02

DRsp Nr. 2006/24230

Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe wegen arbeitsvertragswidrigem Verhalten

Muss ein Arbeitnehmer nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag den Arbeitgeber am ersten Tag der Erkrankung von einer Arbeitsunfähigkeit unterrichten, so kann er nicht mit der Folge einer Sperrzeit gekündigt werden, wenn er dem Arbeitgeber zwar am ersten Tag der Erkrankung, jedoch erst nach Büroschluss die Arbeitsunfähigkeit mitteilt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanz: SG Freiburg (Breisgau) - S 7 AL 845/02 - 15.07.2002,