BAG - Urteil vom 23.11.2017
6 AZR 33/17
Normen:
TV-L § 16 Abs. 2; TV-L § 16 Abs. 3 S. 1; TV-L § 17 Abs. 1; TV-L § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 2; TV-L § 37 Abs. 1; TV-L § 40 Nr. 5 Nr. 1; Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L;
Fundstellen:
AP TV-L § 16 Nr. 12
AuR 2018, 203
BAGE 161, 122
BB 2018, 563
EzA-SD 2018, 13
NZA 2018, 468
NZA-RR 2018, 195
Vorinstanzen:
LAG Chemnitz, vom 30.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 401/16
ArbG Dresden, vom 22.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 748/16

Spezifizierte Forderungsgeltendmachung zur Wahrung tariflicher AusschlussfristenAnrechnung von Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung an anderen Hochschulen auf die tarifliche StufenordnungErwerb einschlägiger Berufserfahrung im Inland oder im AuslandBerechnung der Stufenlaufzeit des Tarifvertrages bei unmittelbar vorhergehender befristeter Beschäftigung

BAG, Urteil vom 23.11.2017 - Aktenzeichen 6 AZR 33/17

DRsp Nr. 2018/2523

Spezifizierte Forderungsgeltendmachung zur Wahrung tariflicher Ausschlussfristen Anrechnung von Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung an anderen Hochschulen auf die tarifliche Stufenordnung Erwerb einschlägiger Berufserfahrung im Inland oder im Ausland Berechnung der Stufenlaufzeit des Tarifvertrages bei unmittelbar vorhergehender befristeter Beschäftigung

Einschlägige Berufserfahrung aus einer Beschäftigung bei einer anderen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung wird bei der Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L idF von § 40 Nr. 5 Ziff. 1 TV-L so behandelt, als ob sie beim selben Arbeitgeber iSd. § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L erworben worden wäre. Orientierungssätze: 1. Bei der Einstellung von Beschäftigten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den Entgeltgruppen 13 bis 15 TV-L werden Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung an anderen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen gemäß § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L idF von § 40 Nr. 5 Ziff. 1 TV-L im Rahmen der Stufenzuordnung grundsätzlich anerkannt. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass im wissenschaftlichen Bereich eine besondere Mobilität erwünscht und oft erforderlich ist.