BFH - Beschluss vom 19.01.2006
VII S 4/06 (PKH)
Normen:
SGB I § 54 Abs. 3 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1044

Steuererstattungsanspruch - Pfändungsschutz

BFH, Beschluss vom 19.01.2006 - Aktenzeichen VII S 4/06 (PKH)

DRsp Nr. 2006/9335

Steuererstattungsanspruch - Pfändungsschutz

Nach § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I sind Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen, unpfändbar. Der Erstattungsanspruch fällt auch dann nicht darunter, wenn er dem Ast. wegen seiner Behinderung zusteht.

Normenkette:

SGB I § 54 Abs. 3 Nr. 3 ;

Gründe:

I. Im Klageverfahren wandte sich der Antragsteller, Kläger und Beschwerdeführer (Antragsteller) erfolglos gegen einen Abrechnungsbescheid, in dem der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) einen Einkommensteuererstattungsbetrag mit rückständiger Umsatzsteuer verrechnet hatte.

FA und Finanzgericht (FG) waren der Auffassung, dass der Erstattungsbetrag, der im Wesentlichen aus der nachträglichen Anerkennung des Antragstellers als Schwerbehinderter herrührte, nicht unter das Pfändungsverbot nach § 226 der Abgabenordnung (AO 1977) i.V.m. § 394 des Bürgerlichen Gesetzbuchs falle.

Mit beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängiger Nichtzulassungsbeschwerde macht der Antragsteller die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Wesentlichen mit der Begründung geltend, die bisherige Rechtsprechung zur Pfändbarkeit des Steuererstattungsanspruchs bedürfe der Korrektur.