Der Kläger (Kl.) ist Einzelunternehmer einer Bäckerei. Im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung stellte der Beklagte (Bekl.) fest, dass der Kl. für seine Arbeitnehmer Beiträge an die Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks
Am 27. Juli 1999 erging aufgrund des Prüfungsberichts vom 15. Juni 1999 ein Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer in Höhe von insgesamt 575,- DM für die Jahre 1995 bis 1998.
Der Kl. erhob hiergegen am 26. August 1999 Einspruch.
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