BGH - Urteil vom 30.07.2020
VI ZR 5/20
Normen:
BGB § 31; StGB § 263 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; BGB § 826; EG -FGV § 27 Abs. 1; VO (EG) 715/2007 Art. 5 Abs. 1; VO (EG) 715/2007 Art. 5 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BB 2020, 1793 (Pressemitteilung)
BB 2020, 1793
DAR 2020, 497
JZ 2020, 1175
MDR 2020, 1120
NJW 2020, 2798
VRS 2020, 295
VRS 2020, 65
VersR 2020, 1267
ZIP 2020, 1715
Vorinstanzen:
LG Trier, vom 03.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 686/18
OLG Koblenz, vom 02.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 12 U 804/19

Stoffgleichheit im Zusammenhang mit der Absicht zur Verschaffung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils einem Dritten bei einem Gebrauchtwagenverkauf; Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig in einer Gesamtschau durch Ermittlung des Gesamtcharakters

BGH, Urteil vom 30.07.2020 - Aktenzeichen VI ZR 5/20

DRsp Nr. 2020/12107

"Stoffgleichheit" im Zusammenhang mit der Absicht zur Verschaffung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils einem Dritten bei einem Gebrauchtwagenverkauf; Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig in einer Gesamtschau durch Ermittlung des Gesamtcharakters

a) Zur "Stoffgleichheit" im Zusammenhang mit der Absicht, einem Dritten bei einem Gebrauchtwagenverkauf einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (§ 263 Abs. 1 StGB).b) Für die Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB ist in einer Gesamtschau dessen Gesamtcharakter zu ermitteln und das gesamte Verhalten des Schädigers bis zum Eintritt des Schadens beim konkreten Geschädigten zugrunde zu legen. Dies wird insbesondere dann bedeutsam, wenn die erste potenziell schadensursächliche Handlung und der Eintritt des Schadens zeitlich auseinanderfallen und der Schädiger sein Verhalten zwischenzeitlich nach außen erkennbar geändert hat.

Tenor

Die Revision gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 2. Dezember 2019 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 31; StGB § 263 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; BGB § 826; EG -FGV § 27 Abs. 1; VO (EG) 715/2007 Art. 5 Abs. 1; VO (EG) 715/2007 Art. 5 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand