LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.01.2019
5 Sa 405/18
Normen:
BGB § 150 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 07.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 341/16

Streichen von Klauseln ist neues AngebotArbeitsrechtliche Nachvollziehbarkeit von Tarifregelungen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.01.2019 - Aktenzeichen 5 Sa 405/18

DRsp Nr. 2020/1838

Streichen von Klauseln ist neues Angebot Arbeitsrechtliche Nachvollziehbarkeit von Tarifregelungen

Bezugnahmeklauseln können nur beidseitig vereinbart werden. Wird das Angebot abgeändert, so gilt es als nicht angenommen. Dieses neue, modifizierte Angebot muss dann wiederum angenommen werden.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 07.02.2018 – 10 Ca 341/16 – abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 150 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Anwendbarkeit von Tarifverträgen auf das Arbeitsverhältnis der Parteien.