BVerwG - Beschluss vom 18.12.2019
1 WRB 5/18
Normen:
WBO § 17 Abs. 4 S. 2; SBG § 8 Abs. 4 S. 1; BPersVG § 44 Abs. 1 S. 1;

Streit um einen soldatenbeteiligungsrechtlichen Kostenübernahmeanspruch; Kostentragungspflicht der Dienststelle hinsichtlich der Tätigkeit einer Vertrauensperson; Kosten der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in einem vorgerichtlichen Beschwerdeverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung; Freistellungspflicht der Dienststelle hinsichtlich des Anspruchs des Rechtsanwalts auf einen angemessenen Vorschuss; § 17 Abs. 4 Satz 2 WBO als bloße Ordnungsvorschrift; Heranziehung der zu § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG entwickelten Grundsätze

BVerwG, Beschluss vom 18.12.2019 - Aktenzeichen 1 WRB 5/18

DRsp Nr. 2020/2790

Streit um einen soldatenbeteiligungsrechtlichen Kostenübernahmeanspruch; Kostentragungspflicht der Dienststelle hinsichtlich der Tätigkeit einer Vertrauensperson; Kosten der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in einem vorgerichtlichen Beschwerdeverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung; Freistellungspflicht der Dienststelle hinsichtlich des Anspruchs des Rechtsanwalts auf einen angemessenen Vorschuss; § 17 Abs. 4 Satz 2 WBO als bloße Ordnungsvorschrift; Heranziehung der zu § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG entwickelten Grundsätze

Wendet sich eine Vertrauensperson mit einer vorgerichtlichen Beschwerde gegen die Missachtung ihres disziplinaren Schutzstatus aus § 15 Abs. 2 WDO, kann sie die Übernahme der notwendigen Rechtsanwaltskosten von ihrer Dienststelle nach § 8 Abs. 4 SBG beanspruchen.

Normenkette:

WBO § 17 Abs. 4 S. 2; SBG § 8 Abs. 4 S. 1; BPersVG § 44 Abs. 1 S. 1;

[Tatbestand]

Der Rechtsstreit betrifft einen soldatenbeteiligungsrechtlichen Kostenübernahmeanspruch.

1. Der Antragsteller ist Vertrauensperson der Unteroffiziere .... Diese Kompanie ist in X stationiert und untersteht dem bataillonsähnlichen Führungsbereich X. Der Antragsteller ist auch Sprecher der Versammlung der Vertrauenspersonen für den Führungsbereich Berlin.