ArbG Wuppertal, vom 28.10.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 720/96
Streitwert: Ausfertigung und Herausgabe der Arbeitspapiere
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.1996 - Aktenzeichen 7 Ta 344/96
DRsp Nr. 2002/8540
Streitwert: Ausfertigung und Herausgabe der Arbeitspapiere
Für die Ausfüllung und Herausgabe von Arbeitspapieren ist im Regelfall je Arbeitspapier ein Wert von 500 DM anzunehmen (Änderung der Rechtsprechung der Beschwerdekammer Beschluss vom 11.04.1985 - 7 Ta 115/85 - LAGE § 3ZPO Nr. 2).