Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.04.2017 -
Der Streitwert und damit zugleich der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen auf 29.538,40 € festgesetzt.
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