Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.01.2017 -
Der Streitwert für das Verfahren wird auf 20.411,00 € und der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für den gerichtlichen Vergleich vom 20.12.2016 wird abweichend auf 22.175,55 € festgesetzt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
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