LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 21.05.1990
8 Ta 55/90
Normen:
GKG § 12 Abs. 1 ; ZPO § 3 ;
Fundstellen:
JurBüro 1990, 1333

Streitwert: Entfernung einer Abmahnung

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.05.1990 - Aktenzeichen 8 Ta 55/90

DRsp Nr. 2002/7866

Streitwert: Entfernung einer Abmahnung

Die Annahme eines Streitwerts von 500,--DM für das Verlangen auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten ist nicht zu beanstanden.

Normenkette:

GKG § 12 Abs. 1 ; ZPO § 3 ;
Fundstellen
JurBüro 1990, 1333