LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 06.06.1990
8 Ta 62/90
Normen:
GKG § 25 Abs. 1 ; ZPO § 3 ;
Fundstellen:
JurBüro 1990, 1272

Streitwert: Festsetzungsbeschluss ohne Begründung

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.06.1990 - Aktenzeichen 8 Ta 62/90

DRsp Nr. 2002/7865

Streitwert: Festsetzungsbeschluss ohne Begründung

Der angefochtene Wertfestsetzungsbeschluss ist aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuverweisen, wenn er keine Begründung enthält, die erkennen lässt, welche Gesichtspunkte für das Ausgangsgericht bei seiner Entscheidung maßgeblich waren.

Normenkette:

GKG § 25 Abs. 1 ; ZPO § 3 ;
Fundstellen
JurBüro 1990, 1272