I. Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 04.06.2013 - 3 Ca 83/13 - teilweise geändert und für die Anträge aus der Klageschrift ein Streitwert von 2.761,35 EUR festgesetzt.
II. Im Übrigen wird die Beschwerde auf Kosten der Prozess-bevollmächtigten der Klägerin zurückgewiesen.
III. Die Gebühr Nr. 8614 der Anlage 1 zum
I.
Die Klägerin hat mit ihrer Klage die Beklagte auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte in Anspruch genommen; sie hat ferner die Verurteilung der Beklagten verlangt, die in der Abmahnung enthaltenen Aussagen zu widerrufen. Der Rechtsstreit endete durch gerichtlich festgestellten Vergleich.
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