LAG Düsseldorf - Beschluss vom 07.08.1990
7 Ta 250/90
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 ; ZPO § 3 ;
Fundstellen:
JurBüro 1990, 1511

Streitwert: Klage auf inhaltliche Abänderung eines Arbeitsvertrags

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.1990 - Aktenzeichen 7 Ta 250/90

DRsp Nr. 2002/8943

Streitwert: Klage auf inhaltliche Abänderung eines Arbeitsvertrags

Für Rechtsstreitigkeiten, mit denen der Arbeitnehmer einen Anspruch auf inhaltliche Abänderung des Arbeitsvertrags verfolgt, ist der Streitwert wie bei einer unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung zu bestimmen.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 ; ZPO § 3 ;
Fundstellen
JurBüro 1990, 1511