LAG Köln - Beschluß vom 04.10.1990
5 Ta 242/90
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 ;
Fundstellen:
JurBüro 1991, 64

Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen

LAG Köln, Beschluß vom 04.10.1990 - Aktenzeichen 5 Ta 242/90

DRsp Nr. 2001/5369

Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen

Wurde dem Arbeitnehmer fristlos und zugleich fristgerecht gekündigt, führt dies nicht zu einer Streitwerterhöhung über die Höchstgrenze des § 12 Abs. 7 ArbGG hinaus.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 ;
Fundstellen
JurBüro 1991, 64