Die zulässige Beschwerde (§§
Dem Beschwerdeführer ist Recht zu geben, dass auch für eine zweite Kündigung dann der volle Wert des Dreimonatseinkommens (§ 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG) in Ansatz zu bringen ist, wenn, wie hier, zwischen den durch die beiden Kündigungen markierten Endpunkten des Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von (mindestens) drei Monaten liegt (vgl. LAG Bremen, LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 62). Die Rechtsprechung der Beschwerdekammer, die auf die zeitlichen Zwischenräume zwischen den Kündigungserklärungen abstellt (sog. Differenztheorie; s. etwa LAGE § 12 ArbGG 1979 Nr. 39), kommt in einem solchen Fall nicht zur Anwendung. Falls in der bisherigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer etwas anderes zum Ausdruck gekommen sein sollte, wird daran nicht festgehalten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|